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bash

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1

Wednesday, October 5th 2011, 2:16pm

Mega Zoll Problem.. HILFE!

Hallo mal an alle...

wo fang ich am besten an...? Also ich habe im April dieses Jahr für mich Privat 3kg Tabak Bestellt gehabt (12x 250gr verschiedene Geschmackssorten)
Das ganze sollte dann per DHL am 13.05.2011 zugestellt werden was dann aber beim Zoll landete und paar Tage später dann dort abgeholt werden sollte.

Nunja, super dacht ich mir.. hab mir 220 Euro eingepackt und mich auf dem weg gemacht.... (Innerlich gefreut, bald wieder super Tabak zu haben andererseits aber auch, scheisse 220 Euro fürs Smoken weg).. naja.. xD

Angekommen und voller freude in die Zollstelle rein, den Herren begrüßt. (Er anfangs ja auch noch nett und Freundlich) und dann als er das Paket holte und ich aufmachen sollte sah er schon auf der Rechnung; Shisha Tabak aus Dubai... kein weiteres Wort mehr sondern sofort, AHHH Halt, das kann ich gleich wieder wegpacken, das darf nicht Ausgehändigt werden.
- Erstmal viel mir mehr oder weniger die Kinnlade runter und ich wusste garnet was ich so fix Antworten sollte außer nen zierliches; "huch warum nicht?"
Darauf hin nur eine kurze und Knappe mit gehobener Stimme ne Antwort; Ja wurde so beschlossen, das steht im Gesetzt da dieser Tabak zuviel Feuchhaltemitteln besitzt... Zack aus und vorbei und wenn ich was hätte sollte ich das Schriftlich ggfl. klären.

Soden wars dann auch der Weg zum Anwalt... mit sehr vielen Schreiben hin und her kam dann die Tage folgendes zurück;
Dort steht folgendes zum Wortlaut:
Einspruchsentscheidung
wegen Nichtannahme der Zollanmeldung auf Überführung in den freien Verkehr für 1 Paket mit 12 x 250g "Shisha" (Wasserpfeifentabak) aus Dubai

Der Einspruch vom 16.06.2011 gegen die Entscheidung des Hauptzollamts Dortmund - Zollamt Gelsenkirchen- (nachfolgend HZA) vom 19.05.2011 (Nichtannahme der wiederholt gestellten mündlichen Zollanmeldung auf Überführung in den freien Verkehr für 1 Paket mit 12x 250 g Wasserpfeifentabak aus Dubai) wird als unbegründet zurückgewiesen.

Sachverhalt:
Die Einfuhrsendung wurde am 19.05.2011 durch die DHL gestellt und vom HZA wegen Zweifel an der Einfuhrfähigkeit in die vorübergehende Verwahrung (Artikel 50 Zollkodes - ZK) genommen.

Die Überprüfung der Einfuhrfähigkeit durch die zuständige Lebensmittelüberwachung der Stadt Gelsenkirchen führte im Ergebnis dazu, dass eine Überführung des Wasserpfeifentabaks wegen entgegenstehender Einfuhrbeschränkungen nicht möglich ist.

In der Folge wurden die mündliche gestellten Zollanträge auf Überführung in den freien Verkehr vom HZA zurückgewiesen.

Gegen diese Zurückweisung legte der Ef. Einspruch ein. Er begründet ihn im Wesentlichen damit, das es sich nicht um eine gewerbliche Einfuhr handele und das in einem vergleichbaren Fall Wasserpfeifentabak vom HZA in den Freien Verkehr überführt worden wäre und legte hierzu eine Zollanmeldung eines Beteiligten in Ablichtung vor.

Der Einspruch ist zulässig; er wurde form- und fristgerecht eingelegt, hat aber keinen Erfolg.

Begründung:
Der Wasserpfeifentabak wurde am 19.05.2011 beim HZA gestellt und in Verwahrung genommen. Bei der Einfuhrware handelt es sich um ein Erzeugnis im Sinne des Vorläufigen Tabakgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9.09.1997 (BGBI. I S 2296) - (VorlTabG).
Nach 47 Absatz 1 VorlTabG dürfen Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetztes, die nicht den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen entsprechen (z.B.: unzulässige Menge an Feuchthaltemitteln), nicht in das Inland verbracht werden. Ein solches Tabakerzeugnis, das den in Deutschland geltenden Bestimmungen nicht entspricht, darf nur bei Vorliegen einer der in §47 Abs. 2 VorlTabG aufgeführten Ausnahmen in das Inland verbracht werden. Eine solche Ausnahme (z.B.: Reisebedarf, Geschenksendung) liegt hier nicht vor.

Die Einfuhr erfolgte gegen Entgelt aufgrund eines Kaufgeschäftes. Es liegt daher eine gewerbliche Einfuhr vor.

Die mündlichen Zollanmeldungen auf Überführung in den freien Verkehr waren daher vom HZA wegen entgegenstehender Einfuhrbeschränkungen zurückzuweisen.

Der Hinweis des Ef. auf eine angeblich vergleichbare Einfuhr lässt keine andere rechtliche Bewertung im vorliegenden Streitfall zu.

Eine mögliche Zollbehandlung (Wiederausfuhr, Vernichtung unter Zollaufsicht) wurde vom Ef. bisher nicht beantragt.

Hinsichtlich der Sicherstellung und Einziehung ergeht noch ein gesonderter Bescheid.

-

<--- Kann sowas sein...??? Was kann man dagegen also nun machen? Gibt es hier JEMANEDEN der in den letzten Tagen/Wochen etwas normal erhalten hat über das HZA Dortmund? (Kann auch nebenstelle sein, laufen ja alle über Dortmund hier im Umkreis) Wenn ja wäre das wenigstens ein genickschlag für das HZA weil dann können Sie sich nicht mehr rausreden und bei anderen anders behandeln.
Weil wie kann es sein das die in dem einen Stadtteil so ohne Probleme die Einfuhr abwickeln und in meinem (Gelsenkirchen) hier sagen NEIN...!
Warum bekommt ein Freund der zwar über das HZA Dortmund läuft (allerdings eine andere Ort-Dienststelle als Gelsenkirchen) das Paket immer ohne Probleme? (Er zahlt bei 3kg nur seine 207 Euro und fertig is)

Euer Feedback, was kann & sollte man nun als nächstes machen?

Malexus

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2

Wednesday, October 5th 2011, 2:55pm

Also ich hab letzte Woche 2kg Starbuzz aus Amerika bekommen, der ist übern Hamburger Zoll gegangen und hatte den Stempel "Zollamtlich abgefertigt". Ich musste nichts zahlen und es wurde einfach geliefert.
ABER !!!! :
Auf dem Lieferschein standen falsche Angaben. Anstelle des Tabakinhaltes wurde nur 1x100g flavored Molasses + 1x250g flavored Molasses angegeben.
Zudem wurde der Inhalt als "Merchandise" beschrieben.
Da der Zoll das wohl nicht geprüft hat, ist der Tabak einfach so geliefert worden.

Ich hab ein paar Wochen vor der Lieferung beim Zoll angerufen und gefragt, ob das anmeldepflichtig sei. Die Zollbeamtin am Telefon sagte mir, dass es NICHT anmeldepflichtig sei, aber ich über 100% auf den Kaufpreis drauf rechnen müsse.

Ich weiß allerdings nicht, ob im Landkreis Düsseldorf große Unterschiede im Zollgesetz vorliegen....von daher....sry kann dir nicht viel weiterhelfen, außer durch meine kleine Erfahrung

lg

bash

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3

Wednesday, October 5th 2011, 3:00pm

Ich hab ein paar Wochen vor der Lieferung beim Zoll angerufen und gefragt, ob das anmeldepflichtig sei. Die Zollbeamtin am Telefon sagte mir, dass es NICHT anmeldepflichtig sei, aber ich über 100% auf den Kaufpreis drauf rechnen müsse.
Genau das gleiche hatte ich ja auch.. Am Telefon (allerdings wars vor meinem Umzug noch Zollstelle in Hagen) da sagte man mir das es keine Anmeldung bedarf und das ich es nur Verzollen muss und halt bei 3kg ca. 200 Euro Rechnen sollte. Was ja auch absolut kein Thema darstellt.

Allerdings weis nun angeblich niemand was davon und ich hab den Salat bisher mitm Anwalt.

Naja zu deinem Fall, einerseits Glück aber andererseits auch Strafbar. (Rein Theoretisch gesehen müsstest das ja nun selber nachverzollen) :D
Demnach wäre dein Fall unbrauchbar.. Aber wäre cool wenn jemand anders ausm Ruhrpott Tabak bekommen hat und dazu eine Rechnung/Quittung auch hat.. Denke mal das ist das einzige was mal ordentlich dann fruchten kann mit der Klage.


Greetz

El-Zein

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Wednesday, October 5th 2011, 3:02pm

Ich war gerade beim Zoll in Duisburg und habe ganz normal meinen Tabak erhalten und alles war normal ich hatte allerdings viel weniger Tabak. Aber wie gesagt normal bezahlt und alles hatte seinen normalen Ablauf.

da_mich*

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5

Wednesday, October 5th 2011, 7:22pm

ja ich glaub es war die menge denn alles über 2,5kg ist meines wissens nach gewerblich und gewerblich darf man diesen Tabak ja nicht verkaufen ^^ hättest vorher die Zollbestimmungen besser lesen sollen ^^ scheisse gelaufen sag ich mal ^^

chris.123

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6

Wednesday, October 5th 2011, 7:33pm

Es gibte keine Menge ab der es gewerblich ist. Oder steht das irgendwo?

Zitat


[Heute, 15:46] CHRISRAUCHTSHISHA: hab ne frage: wie kan ich es machen damit der rauch nicht durch den mund sondern durch die nase geht?

[Heute, 15:46] CHRISRAUCHTSHISHA: hat jemand ne anleitung für mich wie das am besten geht?

:thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
Leider passt der ganze Shoutboxauszug hier nicht rein. Im Archiv (ab Seite 1429) nachlesen und kaputt lachen :D

ToniHollywood

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7

Wednesday, October 5th 2011, 7:37pm

das entscheideten die zöllner selber, mein ich^^
hier meinte der zöllner nicht über 5kg


da_mich*

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8

Wednesday, October 5th 2011, 7:41pm

ja ich hab ja gesagt ich glaube ich weiß ja nicht mehr wo es steht ich habs nur mal wo gelesen ... bei zigaretten weiß ich nur das es aus einem nicht EU Land ab 5 Stangen ne Straftat ist.

ps. und beim Tabakanbau gibts auch so ähnliche regel ^^ man darf nur max 100 pflänzchen davon im eigenen Garten anbauen. Aus diesen 100 Pflanzen lassen sich ca 4 kg Rohtabak herstellen. Alles über diesen 100 Pflanzen gilt auch als gewerblich

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Shisha-Schneider

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9

Thursday, October 6th 2011, 9:56am

sry 4 OT aber das muss jetzt eifach sein...
vllt mögen die Dortmunder euch Gelsenkirchener einfach nicht :D

BTT:
zu deinem Problem..
da haste vllt grad den falschen zöllner erwischt... das kommt immer darauf an ob sich der zöllner damit richtig auskennt oder nicht.
und du hast pech gehabt und wahrsch. den shisha-tabak-pro-zöllner verwischt :pinch:
[LEFT][SIGPIC][/SIGPIC]
[/LEFT]


:shisha-smoke:Dont drink and drive-Smoke and fly:shisha-smoke:

Positiv gehandelt mit:
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bash

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10

Monday, December 5th 2011, 7:23pm

Update....

Soooo hab neue Informationen nach langem hin und her.. (auch mit meiner Anwältin Fr. Posch)
Es ist wohl so das jede Gemeinde/Kommune ein Amt; (Lebensmittelüberwachungsbehörde) hat und das wohl auch FREI entscheiden kann wie was geprüft wird und ob etwas erlaubt wird.

Fakto, unser Amt hier für den Kreis Gelsenkirchen hat wohl irgendwann mal ne Prüfung gemacht (schon vor meiner Bestellung iwann mal) und sich dazu entschlossen das Shisha-Tabak aus dem Ausland "NICHT" für die Einfuhr genehmigt wird. Heißt demnach das, das Zollamt Gelsenkirchen keinerlei Shisha-Tabak Import erlaubt was aus dem Ausland kommt... (Hab selbst nochmal als unbekannter einfach mal beim Zollamt dort angerufen und gesagt das ich das gerne in USA oder Dubai bestellen würde und würds vorher gerne Anmelden. Darauf hin bekam ich nur zu hören. Ist über unsere Zolldienststelle nicht möglich.)

Für mich heist das also, das ich nur noch im Ausland bestellen kann, WENN das Versandunternehmen (UPS, GLS, FedEx etc.) direkt in Frankfurt verzollt und nicht wie die DHL das bei dem einzelnen Kunden in der Gemeinde/Kommune/Region


So long... auf ein neues... darf ich dann demnächst mal mit UPS oder sowas testen... *schmoll* aber diesmal erstmal 250 oder 500gr und nicht 3kg für 130 Euro wieder.... einmal hats gereicht das nun als Lehrgeld zu betrachten... :(

Px1

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11

Monday, December 5th 2011, 7:59pm

Schonmal über eine Klage nachgedacht?
Hast du eine Rechtschutz die haftet im notfall?
Ich meine solche Kommunelle unterschiede dürfen kein Gesetz bestimmen.
Und laut gesetz ist es erlaubt wasspfeifentabak einzuführen solange es nicht gewerblich ist.
Rede da mal mit deinen Anwalt drüber der sollte der experte sein.
Handel siehe Bewertungsprofil! Über 50 positive Handel...


gambit1982

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12

Monday, December 5th 2011, 8:04pm

Kann ich mich Px1 nur anschließen.

Bundesrecht bricht Landesrecht / Kommunalrecht

Quoted from "aricane;181983"

wat neues?


Quoted from "gambit1982;181987"

Subjekt, Prädikat, Objekt ?


Quoted from "aricane;181990"

?? was

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13

Monday, December 5th 2011, 9:32pm

bundesrecht bricht kein landesrecht.

gambit1982

Professional

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14

Monday, December 5th 2011, 9:36pm

bundesrecht bricht kein landesrecht.


... was du auch vermutlich belegen kannst ...

Wenn ich in Sozialkunde zu Schulzeiten richtig aufgepasst hab, ist das wohl so :)

Quoted from "aricane;181983"

wat neues?


Quoted from "gambit1982;181987"

Subjekt, Prädikat, Objekt ?


Quoted from "aricane;181990"

?? was

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15

Monday, December 5th 2011, 9:45pm

wenn ich in meinem jurastudium aufgepasst habe nicht. wohlgemerkt wenn. das ist zwar nicht immer falsch, aber man kanns so grundsätzlich keinesfalls sagen

Suchti

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16

Monday, December 5th 2011, 9:57pm

wenn ich in meinem jurastudium aufgepasst habe nicht. wohlgemerkt wenn. das ist zwar nicht immer falsch, aber man kanns so grundsätzlich keinesfalls sagen



B-A-M!!!!
Sorry, es tut mir echt leid wegen dem offtopic, aber der musste sein :D
[SIGPIC][/SIGPIC]

Positiv gehandelt mit: MUDI, Exxun, lengi

sh00t23

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17

Monday, December 5th 2011, 10:02pm

bundesrecht bricht kein landesrecht.


... was du auch vermutlich belegen kannst ...

Wenn ich in Sozialkunde zu Schulzeiten richtig aufgepasst hab, ist das wohl so :)
Richtig, habe ich erst vor paar Wochen im Unterricht gehabt :D
Und da mein Lehrer ziemlich schwul redet und das besonders schwul betont, geht mir das nicht mehr ausm Kopf :thumbsup:

Quoted from "starbuzzer;172204"

du musst dir die nps holen alda ist einfach hamma geil.........
also isch hab net viel geld, aba hartz 4 reicht grad noch für nps!!!!

:D:D

Quoted

[Heute 17:26] El-Zein: Tauscht jemand starbuzz gegen af habe anzubieten Pink und fuzzy lemonad
[Heute 17:27] Shisha-Schneider: KEIN Handel!
[Heute 17:28] El-Zein: Das ist auch Kein Handel isn Tausch

DaffyDocc

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18

Monday, December 5th 2011, 10:12pm

Also ich bin da jetzt kein Experte, aber:

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_31.html
When I get sad I stop being sad and be AWESOME instead. True story!

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19

Monday, December 5th 2011, 11:29pm

Wie gesagt, das bundesrecht landesrecht bricht ist nciht grundsätzlich falsch. nur bezweifel ich eben, dass das hier zum tragen kommt. das auszuführen wäre jetzt zu lang

N_Rage

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20

Monday, December 5th 2011, 11:31pm

Quoted

Wie gesagt, das bundesrecht landesrecht bricht ist nciht grundsätzlich falsch. nur bezweifel ich eben, dass das hier zum tragen kommt. das auszuführen wäre jetzt zu lang


Ja, denke auch dass das nicht funktioniert. In diesem Falle wurde ja die Gesetzgebung den Kommunen überlassen.

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[15.12.11, 14:43] Px1: käse hat löcher
[15.12.11, 14:43] Px1: mehr käse = mehr löcher
[15.12.11, 14:44] Px1: mehr löcher = weniger Käse
[15.12.11, 14:44] Px1: mehr Käse = weniger Käse


POSITIV GEHANDELT MIT:
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