Zitat
[Heute, 15:46] CHRISRAUCHTSHISHA: hab ne frage: wie kan ich es machen damit der rauch nicht durch den mund sondern durch die nase geht?
[Heute, 15:46] CHRISRAUCHTSHISHA: hat jemand ne anleitung für mich wie das am besten geht?


(Spaß, nichts gegen Nakhla
) 


Quoted from "SmokeyMcPot;156785"
Bei light-shisha.de haben die 'noch' welche
[INDENT]Elektrischer Kohleanzünder "Vulkanos" -
[/INDENT]
(Spaß, nichts gegen Nakhla
)
Quoted from "eckó unlimited;156803"
Kauf dir elektr. Herdplatte ... die Chance einen guten zu erwischen liegt bei 1% x D

(Spaß, nichts gegen Nakhla
)
Quoted from "Freshhaltefolie;156873"
Ich war gradmnal bei light-shisha.de die haben noch einige: in der veschreibung steht: bringt mehrere kohlen in nur 3 minuten zum durchglühen.
Wie kann das sein ? Die bei smoking- shisha und shisha-nil habe das gleiche ding bei deren ihren dauerts ca. 7-8 min !?
(Spaß, nichts gegen Nakhla
)
Mit ner Selbstzünder-Kohle schafft man das, schafft man aber auch ohne das Teil...
Quoted from "TiDra;156884"
Woher der Schwachsinn mit dem 1% funktionierenden E-Anzündern stammt, wüsste ich mal gerne. Meiner funktioniert seit 9 Monaten tadellos. Lediglich das Gitter ist hinüber gegangen und musste durch ein Ersatz ausgetauscht werden.
Quoted from "TiDra;157266"
Ich kann dem widersprechen. Für mich gibt es nichts besseres als den elektrischen Kohleanzünder. Habe zu Hause nen Gasbrenner noch als Vergleich und auch ne Herdplatte (Normaler Herd). Und nirgendwo geht es bei mir schneller als auf dem elektrischen Anzünder. Qualitativ ist wie gesagt nur dieses Gitter fürn Arsch, ist nicht wirklich langlebig... :p
Soviel zu dem kleinen Abstecher in die Rechtslage.
Quoted from "TiDra;157312"
Garantie und Gewährleistungsfrist sind zwei vollkommen unterschiedliche Sachen.
In den ersten 2 Jahren hast du eine so genannte Gewährleistungsfrist. Dabei muss der Hersteller dafür gewähren, dass das Gerät bei normaler Nutzung wie es beabsichtigt ist, nicht kaputt geht.
Hierbei unterteilt man in die ersten 6 Monate und die danachfolgenden 18 Monate. In den ersten 6 Monate steht der Hersteller in der Beweispflicht, dass das Gerät keinen Produktionsfehler hat.
In den darauf folgenden 18 Monaten spricht man von der umgekehrten Beweispflicht. Hierbei hast du zu zeigen, dass du das Gerät ordnunsgemäß benutzt hast und es nicht durch unsachgemäßen Gebrauch kaputt gegangen ist.
Der Hersteller hat hierbei in den 24 Monaten Gesamtzeit die Möglichkeit 3 mal das Produkt auszubessern (Reperatur/Austausch). Wenn es nach dem dritten Mal immer noch kaputt geht, kannst du vom Kaufvertrag zurück treten.
Fakt ist in den ersten 6 Monaten hat man die besten Chancen ein neues Gerät/ein repariertes Gerät zu bekommen. Danach wirds schwieriger, aber bei sachgemäßer Benutzung sollte dort auch kein Problem vorhanden sein.Soviel zu dem kleinen Abstecher in die Rechtslage.
Edit: Das Gitter ist nun nicht wirklich nen Problem. Kaninchendraht tut es zum Beispiel auch. Habe bei mir von nem alten Fondue nen rostfreies kreisförmiges Gitter noch gehabt. das ist perfekt gewesen. Dafür würde ich das Teil aber auch nicht einschicken, da es ja nicht in der Funktion beeinträchtigt ist.
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