You are not logged in.

Px1

Master

  • "Px1" started this thread

Posts: 3,100

Location: Bamberg

  • Send private message

1

Friday, January 20th 2012, 12:52pm

Was ist bei Tabakerherstellung zu beachten

Hallo,
der Threadname sagt eigenlich schon alles.
1.Allgemeines:
Hatte erstmal daran Gedacht mehere Sorten Selfmade Tabak zu machen.

3.Nun zu den Fragen:
3.1Rechtliches, darf ich das überhaupt?
3.2Was müsste ich verzollen?
3.3Wenn ich den theo. Tabak nur selber behalte?


Bei antworten Fragen anregungen zu meinen Gedankenexperiment
würde ich euch bitten die Gliederung zu beachten.
zu 3.1. das läuft so musdt du Das beachten usw


Lg Jonas
Handel siehe Bewertungsprofil! Über 50 positive Handel...

This post has been edited 2 times, last edit by "Px1" (Jan 22nd 2012, 3:34pm)


thebeni

Beginner

Posts: 267

Location: Celle

  • Send private message

2

Friday, January 20th 2012, 1:28pm

Also mMn hört sich 2.6, saure Colafläschchen echt geil an!
Und 2.3, also wenn du ihn selbst nur behältst und vorher den gakauften Tabak ordungsgemäß erworben und verzollt hast sollte dies kein Problem sein.
Positiv gehandelt mit: loxxington, alex86, randle1989, ShadowClaw

chidorikid

Beginner

Posts: 141

  • Send private message

3

Friday, January 20th 2012, 1:48pm

Bin auch für 2.6 ;) .
3.2 Glaube nichts verzollen vom endprodukt , du machst den ja selbst oder ? also ruppst tabakblätter und gibst selbstgemachte mola hinzu oder nich ? Dann denk ich nich ,dass man da was verzollen muss ist ja nicht anders als würde man elements herstellen
bla signatur :D

Px1

Master

  • "Px1" started this thread

Posts: 3,100

Location: Bamberg

  • Send private message

4

Friday, January 20th 2012, 1:51pm

Bin auch für 2.6 ;) .
3.2 Glaube nichts verzollen vom endprodukt , du machst den ja selbst oder ? also ruppst tabakblätter und gibst selbstgemachte mola hinzu oder nich ? Dann denk ich nich ,dass man da was verzollen muss ist ja nicht anders als würde man elements herstellen

Naja man muss aber den Grundtabak verzollen da es Rohtabak ist dann ändere ich die anwendungsform und dann müsste ich es als Shishatabak verzollen glaube ich.
Bin mir aber nicht sicher darum frage ich ja.
Handel siehe Bewertungsprofil! Über 50 positive Handel...


sh00t23

Master

Posts: 2,339

Location: Bayern

  • Send private message

5

Friday, January 20th 2012, 2:14pm

Den Grundtabak musst du verzollen und wenn du ihn in großer Menge herstellen möchtest, brauchst du meines Wissens auch nen Großhandel-Schein für Tabakwaren
Ansonsten frag mal Tim oder Sezer, die wissen da vielleicht was ;-)

Quoted from "starbuzzer;172204"

du musst dir die nps holen alda ist einfach hamma geil.........
also isch hab net viel geld, aba hartz 4 reicht grad noch für nps!!!!

:D:D

Quoted

[Heute 17:26] El-Zein: Tauscht jemand starbuzz gegen af habe anzubieten Pink und fuzzy lemonad
[Heute 17:27] Shisha-Schneider: KEIN Handel!
[Heute 17:28] El-Zein: Das ist auch Kein Handel isn Tausch

Elvar

Intermediate

Posts: 435

  • Send private message

6

Friday, January 20th 2012, 3:09pm

(Z. v. Tabak-pur.de "Tabakblätter sind
keine Tabakwaren im steuerrechtlichen Sinn, daher werden sie nicht mit
Tabaksteuer besteuert. Zu Tabakwaren werden sie erst dann, wenn
sie zu Zigarettentabak, Pfeifentabak usw. verarbeitet
werden. Das heißt: Wenn Sie vorhaben, aus den Tabakblättern
Tabakwaren herzustellen, sind Sie selbst für die Versteuerung
verantwortlich."

Laut dieser Quellen musst die Sie verzollen. Aber wie es in Deutschland so üblich ist gibt es sicher 1000. Sonderrechte. Da müsstest du dich wirklich am besten mal beim Anwalt informieren oder eben beim Zoll. Im Internet kann dir jeder alles erzählen, da läufst du dann nur gefahr das du eine Straftat begehst ;)
Wenn Ihr Reviews über Tabak, Köpfe und Pfeifen sehen wollt, dann schaut doch einfach mal
auf meinen Youtube Kanal ;)

http://www.youtube.com/user/FredysShishablog?feature=watch

Fire is red

Intermediate

Posts: 213

Location: Frankfurt a.M.

  • Send private message

7

Friday, January 20th 2012, 8:45pm

Du müsstest in deinem Fall deinen Tabak versteuern. Weiterhin solltest du dir im Klaren sein, dass die Eigenproduktion von Tabak eigentlich auch nur für die Eigennutzung gedacht ist. Du baust schließlich im Garten an, richtig? VOn dieser Seite betrachtet, würdest du also ein Produkt anbieten, welches staatlich (hygienisch bspw.) nicht boabachtet wird. Die Versteuerung und öffentliche Vermaktung wird daher eigentlich ziemlich schwer. Weiterhin darfst du den Tabak eigentlich unverzollt/versteuert nicht verkaufen, klar - Verschenken hingegen schon. Daher tendiere ich öfters mal zu der Methode: "Ich schenk dir heute meinen Tabak, du mir in 3 Tagen ein kleines Geschenk. 5€ bspw." - Klar, ist Betrug, aber, wer würde drauf kommen? Vor allem im Maßstab von 100-1000g..
Liebe Grüße..

PS: http://www.tabakanbau-forum.de/

Similar threads

Social bookmarks