Gerichtsverhandlung zwischen Abdelrahman (Shisha King) und Challouf (KS, früher King Size), Tag 03
Am 28. Januar 2011 um 12:00Uhr im Landesgericht Bielefeld erfolgte die dritte Verhandlung zwischen den Parteien Abdelrahman (Kläger) und Challouf (Beklagte).
Zu Beginn der Verhandlung wurden die anwesenden Zeugen Horras und Berlage für ihre Aussage belehrt und zunächst aus dem Saal gebeten.
Der Richter strebte zunächst eine Einigung beider Parteien an indem die durch das Patentrecht des Klägers geschützte Mundstückform in Zukunft nicht mehr von der Produktionsstätte des Angeklagten hergestellt und somit weiter verkauft werden sollte. Der Angeklagte lehnte dies jedoch ab-
Der Zeuge C. Horras wurde in den Saal gebeten und bekam eine Reihe von Fragen gestellt. Ob er jemals diesen Schlauch gesehen, besessen, gekauft und vertrieben habe war Frage Nummer eins. Der Zeuge erklärte dazu, dass er diesen Schlauch schon im Jahre 2008 gesehen habe, Mitte 2009 im Großhandel erworben und in seinem Onlineshop vertrieben habe. Auf die Frage, wann er auf diesen Schlauch das erste mal aufmerksam wurde, so antwortete der Zeuge, seit der Sammelbestellung, die von einem Video Review vom unter Meineid stehendem Zeugen Baierl initiiert wurde. Für ihn wäre es eine logische Schlussfolgerung:
Review -> Sammelbestellung -> Vertrieb durch World-of-Shisha im Weihnachtsgeschäft und anschließend ab März 2009 durch La Mar Shisha Shop. Anders würde die Sammelbestellung und der restliche Ablauf des ganzen keinen Sinn ergeben.
Unter Verzicht auf Eid wurde die Verhandlung weitergeführt.
Der Zeuge A. Berlage wurde in den Saal gerufen. Er bekam ungefähr die selben Fragen wie Chris Horras gestellt, welche er wie folgt beantwortete: Er wurde durch einen Kunden auf den Shisha King EX-L Hose aufmerksam gemacht und hat kurze Zeit später per E-Mail Kontakt mit dem Großhändler von Shisha King aufgenommen und anschließend habe er in kleinen Mengen diese Schläuche in Deutschland vertrieben. Später, nach Januar 2009 habe er diese Schläuche beim Kläger La Mar Shisha Shop bezogen.
Unter Verzicht auf Eid wurde die Verhandlung weitergeführt.
Der Zeuge sLiiDer wurde in den Gerichtssaal geordert. Er bekam ebenfalls die selben Fragen gestellt. Er Antwortete hierzu, er habe den Schlauch vor der Sammelbestellung in Schwarz geordert , der im übrigen sehr dem Geschmacksmuster ähnelt, sogar fast identisch ist. Und anschließend habe er weitere Schläuche dieser Art bei einer Sammelbestellung und privat geordert. Auf die Frage des Herrn Vorsitzenden, ob er diese Schläuche in Deutschland gesehen habe, so sagte er: Wenn es diese Schläuche schon 2008 in Deutschland gegeben hätte, dann hätte man keine Sammelbestellung im Ausland organisieren brauchen. Zudem sagte dieser aus, dass durch das Review von Yannick Baierl diese Sammelbestellung iniitiert wurde.
Eine Randbemerkung: Das Video Review mit dem blauen Shisha King EX-L wurde bisher zweimal gezeigt, einmal dem Zeugen Horras und einmal dem Zeugen Pascal, beide haben unabhängig voneinander das selbe gesagt, dass genau dieses Review vor der Sammelbestellung stattgefunden habe und es sonst keinen Sinn ergeben würde.
Der Zeuge A. Schwenk wurde in den Saal gerufen. Man kann sagen, dass der Zeuge Schwenk nicht allzuviel zur Beweisaufnahme beigetragen hat, da er lediglich für seinen Sohn diesen Schlauch um Juli 2008 bestellt habe und diesen dem Gericht vorlegte.
Urteil folgt am 08.04.2011
Bericht geschrieben von Eyüp Aydin, ergänzt und verbessert durch Christopfer Jung